Gesetzliche Unfallversicherung – was gilt für Selbständige?
Grundsätzlich leistet die gesetzliche Unfallversicherung nur, wenn der Unfall in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit steht.
Beispiel: Eine Physiotherapeutin stürzt bei der Behandlung einer Patientin – egal ob im Wohnzimmer oder in einer Praxis. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung.
Begrenzte Leistungen und häufige Streitfälle
- Leistungen sind nicht einkommensabhängig, sondern pauschal und vergleichsweise gering.
- Nur rund 20 % der Unfälle sind gesetzlich gedeckt – meist bei direkter Berufsausübung oder auf dem Arbeitsweg.
- Streitfälle entstehen oft bei Verkehrsunfällen, wenn nicht klar ist, ob die Fahrt beruflich oder privat war.
Unfallrente – der wichtigste Leistungsbaustein
Bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit gibt es eine lebenslange Unfallrente.
Beispiel:
- Fiktives Einkommen: 21.155 €
- Invalidität: 25 %
- Unfallrente: ca. 252 € monatlich (14x jährlich)
Selbst wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, bleibt die Berechnung abstrakt und oft unzureichend.
Freiwillige Höherversicherung
Selbständige zahlen pauschal 10,42 € pro Monat für die gesetzliche Unfallversicherung.
Optionale Erhöhungen:
- +10,09 € → Bemessungsgrundlage 34.594 €
- +15,16 € → Bemessungsgrundlage 41.413 €
Tipp – Private Unfallversicherung als Existenzabsicherung
Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit – hier greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Private Unfallversicherung bietet:
- Höhere Leistungen
- Flexible Bausteine
- Maßgeschneiderte Absicherung für Unternehmer
